Der Hagelsturm, der am 25. August 2023 in der Region Locarno niederging, verursachte grosse Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden. Die Hagelkörner mit einem Durchmesser von 5 bis 7 cm beschädigten nebst Dachziegeln, Oblichtern, Rollläden etc. auch viele Solaranlagen. Ein Merkblatt von Swissolar erklärt, wie man sich in solchen Situationen verhalten soll. Bei Photovoltaik-Anlagen mit offensichtlichen Schäden an den Modulen wird empfohlen, die Anlage sofort abzuschalten und die Installationsfirma für eine gründliche Inspektion zu kontaktieren. Unter Umständen kann das Weiterlaufen einer Anlage mit beschädigten Modulen eine Gefahr darstellen.

Die auf dem Markt erhältlichen thermischen Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind zwar für Hagel bis zu einer bestimmten Grösse zertifiziert, nicht aber für Eiskugeln dieser Grössenordnung, die mit einer Geschwindigkeit von weit über 100 km/h einschlagen. Auch viele andere Bauelemente wie Dachziegel, Oblichter, Rollläden usw. wurden zerstört und müssen ersetzt werden. Swissolar hat ein Merkblatt, das erklärt, wie man sich in solchen Situationen verhalten soll.

Im Zweifelsfall die Anlage inspizieren lassen

Nach einem schweren Hagelsturm sollte auf jeden Fall eine Sichtprüfung der Solaranlage durchgeführt werden. Werden keine sichtbaren Schäden festgestellt, kann davon ausgegangen werden, dass keine direkten, sicherheitsrelevanten Schäden an der Anlage entstanden sind. In solchen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, den Energieertrag mindestens zwei Jahre lang mit dem der Vorjahre zu vergleichen und gegebenfalls Wärmebilder der Anlage anfertigen zu lassen, um eventuelle Hotspots zu identifizieren.

Bei sichtbaren Schäden (z.B. Glasbruch) sollte der Schaden sorgfältig dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Die beschädigte Anlage muss von einer Fachperson begutachtet und das weitere Vorgehen mit der zuständigen Versicherung besprochen werden. Die Begutachtung und Reparatur muss von Fachleuten und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden. In jedem Fall muss der Betrieb der Anlage (oder eines Teils davon) in Absprache mit der Versicherung so schnell wie möglich wiederhergestellt werden.

Bei offensichtlichen Schäden die Anlage abschalten 

Werden in einer Anlage Glasschäden festgestellt oder sind ein oder mehrere Module stark verformt oder weisen andere sichtbare Schäden auf, wird geraten, die Anlage abzuschalten und sich für eine Inspektion an einen Fachbetrieb zu wenden: Vorzugsweise an die Firma, die die Anlage installiert hat. Von einer beschädigten Anlage können mehrere Arten von Gefahren ausgehen: Einerseits kann der Glasbruch zu vom Dach fallenden Elemente führen. Andererseits kann durch die Beschädigung Wasser in die Anlage eindringen. In besonderen Situationen, wenn die Module auch Schäden an der elektrischen Schaltung erlitten haben, kann schlimmstenfalls sogar eine gewisse Brandgefahr bestehen.

Nach der Inspektion kann in Absprache mit dem Fachbetrieb entschieden werden, ob die Anlage gefahrlos wieder in Betrieb genommen werden kann oder ob besondere Massnahmen erforderlich sind. 

Was sagen die Normen?

In der Schweiz sind die Anforderungen an die Hagelschlagfestigkeit von Bauelementen, zu denen auch Solarthermiekollektoren und Photovoltaikmodule gehören, in der Norm SIA 261/1:2020 «Einwirkungen auf Tragwerke» festgelegt. Diese Norm legt beispielsweise fest, welcher Hagelwiderstandsklasse die auf einem Gebäude einer bestimmten Kategorie in einer bestimmten Region installierten Solarelemente standhalten müssen. Auf der Ebene der Einfamilienhäuser wird derzeit in den meisten Teilen der Schweiz eine Hagelwiderstandsklasse HW 3 gefordert, d.h. die Elemente müssen dem Einschlag von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von 3 cm standhalten. Seit 2019 läuft jedoch das Projekt «Schweizer Hagelklimatologie» unter der Leitung von MeteoSchweiz. Es hat zum Beispiel zu einer Anpassung der sogenannten «Hagelkarte» geführt, die die Entwicklung der Häufigkeit (Wahrscheinlichkeit) und der Intensität von Hagelereignissen berücksichtigt. Sobald diese Karte formell in die Verordnungen aufgenommen ist, werden daher für verschiedene Gebiete neue Hagelwiderstandsklassen gelten, die höher sein werden, als die derzeit geltenden.

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